„Schluss mit heuchlerischem Renten-Wahlkampf“ 

Anlässlich der Kabinettsklausur der Bundesregierung und der dortigen Debatten über die gesetzliche Rente warnt das BSW vor Einschnitten durch CDU und SPD. Mit Blick auf jüngste Vorstöße ostdeutscher Spitzenpolitiker zur Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren kündigt das BSW eine eigene parlamentarische Initiative im Brandenburger Landtag an. Dazu erklärt die Landesvorsitzende des BSW Brandenburg, Friederike Benda:

„Es ist an Scheinheiligkeit kaum zu überbieten, wenn Politiker der SPD und CDU, wie Ministerpräsident Dietmar Woidke oder Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Sven Schulze, kurz vor den Wahlen im Osten plötzlich ihre Fürsorge für die Rente nach 45 Beitragsjahren entdecken. Es sind doch genau ihre Parteien, die jahrelang die Renten gekürzt haben und nun über Regierungskommissionen massive Einschnitte vorbereiten. Wer jahrzehntelang auf dem Bau, in der Pflege, in der Logistik, in der Produktion oder im Handwerk die Knochen hingehalten hat, darf nicht um seinen wohlverdienten, abschlagsfreien Ruhestand betrogen werden. Für uns steht unverrückbar fest: Keine Rentenkürzungen, kein höheres Eintrittsalter und eine echte Trendwende nach österreichischem Vorbild mit einer gemeinsamen Rentenkasse für alle, 1.500 Euro Mindestrente und Steuerfreiheit bis 2.000 Euro! Bundeskanzler Friedrich Merz hält weiter an der Abschaffung der Rente mit 63 fest und drückt diese Rentenkürzung gegen den Widerstand in Ostdeutschland durch. Um der vollmundigen Forderung nach Gerechtigkeit und Gleichbehandlung von Herrn Woidke und Herrn Schulze auch konkrete Taten folgen zu lassen, bringt unsere Fraktion im Landtag Brandenburg nun einen Antrag unter dem Titel ‚Vorteile für Abgeordnete abschaffen – Landtagsabgeordnete in die gesetzliche Rente einbeziehen!‘ ein. Glaubwürdigkeit fängt bei den eigenen Privilegien an: Herr Woidke und Herr Redmann, der angeblich so sehr um die ostdeutsche Perspektive besorgt ist und vor wenigen Wochen noch Nachverhandlungen forderte, können in der nächsten Plenarwoche unter Beweis stellen, was ihre warmen Worte wert sind und dem BSW-Antrag zustimmen. Während normale Beschäftigte jahrzehntelang einzahlen müssen und um ihre Rente bangen, genießen Abgeordnete eine steuerfinanzierte Luxus-Versorgung, bei der bereits nach zweieinhalb Jahren ein lebenslanger Rentenanspruch winkt. Wer es ernst meint mit einer gerechten Rente, muss sich als Abgeordneter denselben Regeln unterwerfen. Wir fordern eine Überführung der Altersversorgung der Abgeordneten in die gesetzliche Rentenversicherung.“ 

 

 

Hintergrund

Die von der Bundesregierung eingesetzte Alterssicherungskommission hat am 23. Juni 2026 insgesamt 33 Empfehlungen zur Reform der Altersvorsorge vorgelegt. Darin empfiehlt das Gremium unter anderem die vollständige Einbeziehung von Abgeordneten in die gesetzliche Rentenversicherung (GRV). Die Mitglieder des Landtags Brandenburg sind nach § 15 des Brandenburgischen Abgeordnetengesetzes derzeit Pflichtmitglieder im Versorgungswerk der Mitglieder der Landtage von Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Baden-Württemberg (VLT). Aus der Abgeordnetenentschädigung werden dafür monatlich 2.184,83 Euro an das Versorgungswerk abgeführt. Dies entspricht 26.217,96 Euro jährlich und über 131.000 Euro je Abgeordneten über eine fünfjährige Wahlperiode. Für alle 88 Abgeordneten des Brandenburger Landtags belaufen sich die Beiträge rechnerisch auf mehr als 2,3 Millionen Euro pro Jahr. Ein Anspruch auf Altersrente aus dem VLT besteht bereits nach einer Mindestbeitragszeit von 30 Monaten (davon mindestens zwölf Monate als Landtagsmitglied). Gerade in Ostdeutschland ist die gesetzliche Rente infolge von Niedriglöhnen, gebrochenen Erwerbsbiografien nach der Wiedervereinigung, seltener vorhandenen Betriebsrenten und geringerem Privatvermögen die zentrale Säule der Alterssicherung. Der Antrag der BSW-Fraktion sieht vor, eine Arbeitsgruppe einzurichten, die bis Ende 2027 einen Gesetzentwurf erarbeitet, um die Abgeordnetenversorgung frühestmöglich, voraussichtlich ab der übernächsten Legislaturperiode, nach denselben Regeln wie für alle gesetzlich Versicherten zu regeln.

26.08.2026

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